Bühnenabsperrungen

Bühnenabsperrungen mieten

Absperrgitter, Bühnengitter, Eventgitter und Wellenbrecher sind unerlässlich, um verschiedene Bereiche bei Veranstaltungen voneinander abzugrenzen.

Ob Open-Air-Festival oder großes Konzert, Bühnenabsperrungen und Front of Stage Barrier (FOS Barrier) sorgen für Ordnung und gewährleisten die Sicherheit von Künstlern, Besuchern und Technik.

Auch Flucht- und Rettungswege können mit beweglichen Absperrgittern freigehalten werden. Vor allem im Zugangsbereich oder im Publikumsbereich direkt vor der Bühne müssen die Absperrungen sehr stabil sein, um dem hohen Personendruck standzuhalten.

Bühnengitter mieten

Wenn Sie Bühnenbarrieren oder Bühnengitter mieten möchten, sollten Sie sich gut informieren, denn nicht jedes Absperrgitter eignet sich für jeden Einsatzbereich. Die Bühnenabsperrungen unterscheiden sich in ihrer Konstruktion, Größe und Belastbarkeit erheblich von anderen Absperrgittern.

Limes Logistik bietet professionelle Absperrlösungen und berät Sie bei der Wahl des passenden Produkts.

Wir bieten folgende Absperrungen für Veranstaltungen:

Barrier

Diese besonders stabilen Absperrungen werden auch Bühnenabsperrungen, Crashbarrier, Stagebarrier, Bühnengitter, Wellenbrecher, Bühnenbarrikaden oder Mojos genannt. Barrier mieten Sie für Bereiche mit starkem Publikumsdruck, zum Beispiel als Absperrungen von Bühnen und FOH, zur Verstärkung von Einlassbereichen, oder auch zur Gäste-Fan-Trennung bei Sportveranstaltungen.

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Panic Gates

Auch als Fluchttüren oder Exit Gates bezeichnet, sind die Panic Gates besonders zur schnellen Öffnung von Fluchtwegen geeignet. Panic Gates mieten Sie zur Crowdcontrol für Bereiche, in denen starker Personendruck entstehen kann und eine schnelle Entfluchtung gewährleistet sein muss. Für Zufahrtsbereiche können Truck Gates eingesetzt werden.

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Einlass-Schleusen

Die Einlassgitter oder Personenvereinzelungsanlagen ermöglichen eine entspannte Einzelkontrolle, verhindern Gedränge und regulieren den Besucherstrom. Einlass-Schleusen mieten Sie, um einen sicheren und kontrollierten Zugang zu Ihrer Veranstaltung zu gewährleisten.

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Mannesmanngitter

Dieses leichte Gitter wird auch Mannheimer Gitter, Luxemburger Gitter, Monrovia Gitter, Absperrgitter, Drängelgitter, Marathongitter oder Fan-Gitter genannt. Mannesmanngitter mieten Sie für Bereiche, in denen kein Personendruck zu erwarten ist, zum Beispiel für die Besucherwegführung auf Festivals und Konzerten oder zur Absicherung von Lauf- und Radfahrstrecken bei Sportveranstaltungen.

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Polizeigitter

Auch als Hamburger Gitter bekannt, hat dieses Absperrgitter große Ähnlichkeit mit dem Mannesmanngitter. Es ist jedoch auf einer Seite mit Trittflächen ausgestattet und hat zusätzliche Stützstreben. Polizeigitter mieten Sie für Bereiche mit hohem Personendruck.

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Mobilzaun

Das grobmaschige Gitter aus horizontalen und vertikalen Streben ist auch unter der Bezeichnung Bauzaun, Eventzaun oder Konzertzaun bekannt. Einen Mobilzaun mieten Sie beispielsweise zur Absperrung von größeren Veranstaltungsgeländen.

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Wellenbrecher für Konzerte und Festivals mieten

Bei Festivals, Konzerten oder Open-Air-Events mit hohen Besucherzahlen wird das Publikum in einzelne Abschnitte unterteilt und mit Bühnengittern oder Konzertgittern aus Aluminium oder Stahl voneinander getrennt.

Drängen die Besucher mit großem Druck in Richtung Bühne, wird diese wellenartige Bewegung durch die Absperrungen verhindert. Die Barrikaden dienen somit als Wellenbrecher und gewährleisten einen sicheren Schutz für Bühnen, Szeneflächen und FOH-Bereiche.

Darüber hinaus sorgen sie dafür, dass Flucht- und Rettungswege frei bleiben.

Die Versammlungsstättenverordnungen der Bundesländer (VStättVO) regeln den Umfang entsprechender Abschrankungen und den Einsatz von Wellenbrechern je nach Anzahl der Besucher.

§ 29 VStättVO – Abschrankung von Stehplätzen vor Szenenflächen

(1) Werden vor Szenenflächen Stehplätze für Besucherinnen und Besucher angeordnet, so sind die Besucherplätze von der Szenenfläche durch eine Abschrankung so abzutrennen, dass zwischen der Szenenfläche und der Abschrankung ein Gang von mindestens 2 m Breite für den Ordnungsdienst und Rettungskräfte vorhanden ist.

(2) Werden vor Szenenflächen mehr als 5.000 Stehplätze für Besucherinnen und Besucher angeordnet, so sind durch mindestens zwei weitere Abschrankungen (Wellenbrecher) vor der Szenenfläche nur von den Seiten zugängliche Stehplatzbereiche zu bilden. Die Abschrankungen müssen voneinander an den Seiten einen Abstand von jeweils mindestens 5 m und über die Breite der Szenenfläche einen Abstand von mindestens 10 m haben.

(Quelle)

Veranstalter empfehlen, auch bei Konzertveranstaltungen mit weniger als 5.000 Stehplätzen entsprechende Wellenbrecher zu mieten, wenn dies nach der Art der Veranstaltung, insbesondere wegen des zu erwartenden Publikumsprofils, erforderlich ist.


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