Ausbildung von Flurförderzeugfahrern auf Grundlage des ArbSchG, BetrSichV § 6 (Betriebssicherheitsverordnung), und Anhang 1, TRBS 2111 Teil 1 (Technische Regeln für Betriebssicherheit), DGUV V1 + 68 und DGUV G 308-001.
Die Ausbildung kann innerbetrieblich oder bei uns erfolgen.
Bitte sprechen Sie uns an für Termine, Kosten, Ausbildungsdauer und Ausbildungsorte.